2. Workshop naturschutzfachlicher Beitrag zum Landschaftsrahmenplan Baden-Württemberg


9. Dezember 2024

Gemäß Bundesnaturschutzgesetz sind von den Trägern der Regionalplanung Landschaftsrahmenpläne aufzustellen und fortzuschreiben. Die Ausarbeitung des Landschaftsrahmenplans erfolgt im Benehmen mit der höheren Naturschutzbehörde. Träger der Regionalplanung in Baden-Württemberg sind die 12 Regionalverbände. In die Inhalte der Landschaftsplanung ist ein Fachbeitrag der Naturschutzbehörde zu integrieren. Um die zukünftige Ausgestaltung und Abstimmungsprozesse zu diesem Naturschutzfachlichen Beitrag ging es in dem durch das Umweltministerium veranstalteten partizipativen Workshopformat mit Vertreter:innen der Regionalverbände, der Regierungspräsidien und der LUBW, das wir konzipierten und moderierten. Auch eine Dokumentation der Ergebnisse gehörte zu unserem Leistungsspektrum.


Foto: Schumann, Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg.